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Get - Der Prozess der Viviane Amsalem

ein Film von Ronit Elkabetz und Shlomi Elkabetz

Frankreich / Israel / Deutschland 2014, 115 Minuten, hebräische Originalfassung mit deutschen Untertiteln oder deutsche Synchronfassung

FSK 0

Kinostart: 15. Januar 2015

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Get - Der Prozess der Viviane Amsalem

Fünf Jahre lang kämpft Viviane Amsalem für die Scheidung von ihrem Ehemann. Zuständig dafür ist in Israel das jüdisch-orthodoxe Rabbinatsgericht, das nach einer Prüfung den Ehemann Elisha dazu anhalten könnte, der Frau einen Get, einen Scheidungsbrief, zu überreichen. Doch Elisha weigert sich, obwohl seine Frau schon seit Jahren von ihm getrennt lebt. Zeugen werden aufgerufen, der Prozess nimmt kein Ende, während Viviane verzweifelt um ihre Würde und ihre Freiheit kämpft.

In Israel wird das Familienrecht, insbesondere das Eherecht, durch religiöses Recht geprägt. Viviane Ansalems Verhandlung steht metaphorisch für das moderne und orthodoxe Israel. Es ist eine universelle Geschichte über die Rollen von Frau und Mann im Spannungsfeld von fundamentalistischen und säkularen Weltanschauungen. Die grotesken Situationen vor dem Gericht sind kafkaesk und in ihrer Absurdität teilweise sehr komisch.

Die israelische Starschauspielerin Ronit Elkabetz schrieb und inszenierte „Get – Der Prozess der Viviane Amsalem“ gemeinsam mit ihrem Bruder Shlomi Elkabetz und ist selbst in der Hauptrolle zu sehen. Beim Film Festival Jerusalem 2014 erhielt der Film den Haggiag Award für den besten israelischen Spielfilm.

Trailer

Hintergrund
Ehe und Ehescheidung in Israel

Israel ist der einzige demokratische Staat der Welt, in dem die zivile Ehe nicht existiert, also allein religiöse Eheschließungen möglich sind, da dort bis heute ausschließlich die Religionsgemeinschaften für das Familienrecht zuständig sind. Diese Trennung des Familienrechts vom Zivilrecht, die noch aus der Zeit des Osmanischen Reiches stammt, wurde bei der Gründung des Staates Israel im Jahr 1948 vor allem deshalb übernommen, weil man sich im Zuge dessen auch der Unterstützung durch die orthodox-jüdischen Gruppierungen versichern und den Zusammenhalt unter den Jüdinnen und Juden nicht gefährden wollte. Obwohl diese Status-Quo-Regelung seitdem zu vielen kontroversen Diskussionen zwischen säkulär und orthodox orientierten jüdischen Personen geführt hat und immer wieder Initiativen für eine Reform dieser bemerkenswerten Eigenart des israelischen Rechtssystems gestartet wurden, hat sie bis in die Gegenwart Bestand; eine Tatsache, die nicht zuletzt auf den Umstand zurückzuführen ist, dass die häufig an Regierungskoalitionen beteiligten orthodoxen Parteien gegen die angestrebten Neuerungen stets großen Widerstand geleistet haben.

Israelische Staatsbürger:innen unterliegen so in Fragen des Familienrechts, also auch bei der Eheschließung und der Ehescheidung, weiterhin allein den Regelungen der Religionsgemeinschaft, der sie angehören. Abgesehen davon, dass vor diesem Hintergrund Nicht-Religiöse keine Möglichkeit zur Eheschließung haben, müssen die (nicht-jüdischen) Religionsgemeinschaften vom Staat anerkannt sein. Neben dem Islam zählen zu den anerkannten Religionsgemeinschaften zum Bespiel folgende christliche Konfessionen: die römisch-katholische, die syrisch-maronitische, die melkitische griechisch-katholische, die syrisch- und armenisch-katholische, die griechisch- und syrisch-orthodoxe sowie die anglikanische und armenische Kirche. Für Anhänger:innen anderer christlicher Glaubensrichtungen ist eine Eheschließung nicht möglich. Ob interreligiöse Ehen geschlossen werden dürfen oder Scheidungen erlaubt sind, hängt mithin ebenfalls von den Regelungen der anerkannten Religionsgemeinschaften ab, die häufig sowohl das eine als auch das andere nicht gestatten. Im Ausland geschlossene Mischehen können theoretisch zivilrechtlich geschieden werden, doch dies gestaltet sich in der Praxis oft schwierig, weil dafür zunächst akribisch nachgeprüft wird, ob nicht doch eine religiöse Ehescheidung möglich und damit eine religiöse Rechtsinstanz zuständig ist.

Zivile Ehescheidungen, die im Ausland vorgenommen wurden, werden in Israel nicht anerkannt, sofern sie von den religiösen Instanzen als ungültig angesehen werden. Eine Wiederverheiratung im heiligen Land ist damit ausgeschlossen. Eine im Ausland wirksam geschlossene Zivilehe muss allerdings nach dem Haager Abkommen vom 12. Juni 1902 von den staatlichen Behörden und Zivilgerichten Israels anerkannt werden. Dieses Schlupfloch nutzen jährlich Tausende Israelis, die, um sich das Jawort zu geben, vor allem ins nahe gelegene Zypern, dem Las Vegas des Nahen Ostens, reisen, weshalb diese Heiratsvariante auch „Zypern-Ehe“ genannt wird. Falls eine solche Ehe aufgelöst werden soll, muss sich das betreffende Paar allerdings wieder an das Oberrabbinat wenden, die einzige Behörde, die eine Scheidung bewilligen kann. Überdies können in Israel seit 2010 eingetragene Lebenspartner:innenschaften eingegangen werden, die zwar zivilrechtlich die gleichen Rechte und Pflichten garantieren, jedoch wie „Zypern-Ehen“ häufig mit viel Bürokratie und hohen Kosten verbunden sind und darüber hinaus als zweitklassig empfunden werden.

Jüdische Ehen setzen voraus, dass beide Partner:innen jüdisch sind. Die Rabbinatsgerichte, die für jüdische Eheschließungen exklusiv zuständig und ausschließlich mit orthodoxen (also keinen jüdisch-konservativen oder jüdisch-liberalen) Rabbiner:innen besetzt sind, verlangen sogar einen − oft schwierig zu erbringenden − Nachweis darüber, dass die Heiratswilligen wirklich jüdisch sind. Ehescheidungen können ebenfalls nur vor dem Rabbinatsgericht verhandelt und von diesem bewilligt werden. Bei der Scheidung einer jüdischen Ehe dreht sich alles um den Scheidebrief, den sogenannten „Get“ oder „Sefer keritut“, ein Dokument, das der Ehemann seiner Gattin, der es nicht möglich ist, den Scheidungsprozess selbst einzuleiten, in Verbindung mit einer rituellen Spruchformel zur Annahme überreicht und das bestimmten formalen Anforderungen zu genügen hat. So muss der Get von dem aus drei Rabbinern bestehenden Rabbinatsgericht ausgestellt werden, er muss von einem Schreiber (Sofer) ausgefertigt werden, zwei Zeugen (die im Notfall zwei der anwesenden Rabbis sein dürfen) müssen anwesend sein, der Get muss speziell und individuell zugeschnitten sein, vorgefertigte Formulare sind ausgeschlossen, Papier oder Pergament, Tinte und Schreibfeder müssen Eigentum des Ehemannes sein, der Get muss in Hebräisch verfasst sein, darf keine Kursivschrift enthalten und keine Korrekturen aufweisen, er muss genau zwölf Zeilen (zuzüglich einer dreizehnten mit den Zeugenunterschriften) umfassen. Ist die Anwesenheit der Frau bei der Ausstellung des Scheidebriefs auch nicht zwingend vonnöten, so muss sie den Get, der ihr durch Dritte zugestellt werden kann, doch annehmen, damit er rechtskräftig wird. Notwendig ist die Zustimmung der Ehefrau erst seit dem zehnten Jahrhundert, zuvor konnte sich der Mann ganz selbstständig von seiner Gattin lossagen.

Geht alles seinen geregelten Gang, so ist die Scheidung rechtskräftig, die Eheleute erhalten jeweils ein Dokument, das bezeugt, dass sie wieder heiraten dürfen. Der Get wird zum Zeichen seiner Gültigkeit mit einem Riss oder Einschnitt versehen und beim Rabbinatsgericht archiviert. Nach ihrer Scheidung sollten die Ex-Eheleute nur noch minimalen Kontakt miteinander pflegen und keinesfalls in derselben Wohnanlage leben. Es ist ihnen aber nicht verboten, eines Tages wieder zusammenzukommen und erneut zu heiraten, sofern die Frau zwischenzeitlich keinen anderen Ehemann hatte.

Verweigert die Ehefrau ihre Zustimmung zur Scheidung, hat ihr Mann nach einer Frist von drei Jahren zumindest die Möglichkeit, die Erlaubnis zu beantragen, sich mit einer anderen Frau wiederverheiraten zu dürfen. Umgekehrt bleibt die Ehefrau jedoch auf die Zustimmung ihres Gatten in jedem Fall angewiesen. Verweigert ihr den Mann also die Scheidung, gerät sie in den Status einer „Agunah“, einer Frau, die, obgleich sie vielleicht bereits längere Zeit von ihm getrennt lebt, an ihren Ehepartner gekettet bleibt und nicht wieder heiraten darf. Geht eine Agunah dann doch eine Beziehung zu einem anderen Mann ein, begeht sie Ehebruch, und die Kinder, die mitunter aus einer solchen illegitimen Verbindung hervorgehen, werden als „Mamser“, Bastarde, eingestuft. Mamser gelten als nicht vollwertig und dürfen aus diesem Grund nur andere Mamser ehelichen. Zum Dasein einer Agunah sind übrigens auch Frauen verurteilt, deren Ehemänner verschollen oder unauffindbar verzogen sind, da diese nicht nach ein paar Jahren für tot erklärt werden können, oder deren Gatten − zum Beispiel aufgrund einer Geisteskrankheit oder psychischen Störung (deren einmalige Diagnose trotz möglicher zwischenzeitlicher Heilung im Sinne von „einmal irre, immer irre“ unaufhebbar ist) − nicht bei klarem Verstand sind und infolgedessen keinen gültigen Get ausstellen dürfen.

Frauen, denen ihre Ehemänner die Scheidung verweigern, können beim Rabbinatsgericht beantragen, dass dieses den Unwilligen zu einer Zustimmung bewegt oder verurteilt. Vorraussetzung dafür ist jedoch, dass der Ehemann sich eines Fehlverhaltens schuldig macht, dass er seiner Gattin den Beischlaf verweigert oder seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, dass er seine Ehefrau betrügt oder misshandelt oder an einer „abstoßenden Krankheit“ leidet. Weigert sich der Mann trotz einer Verurteilung durch das Gericht weiterhin, den auf jeden Fall notwendigen Get auszustellen, können die Richter gegen ihn folgende Sanktionen verhängen: Entzug des Reisepasses, Limitierung des Zugriffs auf das eigene Bankkonto, Abnahme des Führerscheins, Beugehaft. Da sich trotz dieser Maßnahmen vor allem viele sehr religiöse Männer nicht umstimmen lassen, die keinerlei Erwerbstätigkeit nachgehen und sich infolgedessen nicht einmal der Beugehaft beugen, wurde im Jahr 2012 gesetzlich verfügt, regelmäßige Gerichtstermine anzusetzen und die Haftbedingen dahingehend verschärfen zu dürfen, dass fortan die Unterbringung in Spezialabteilungen für Orthodoxe, der Anspruch auf mehadrin-koscheres Essen sowie Privattelefonate verweigert werden dürfen.

Interview
Im Gespräch mit Ronit und Shlomi Elkabetz

Der Titel des Films kündigt einen Gerichtsprozess an, was für ein Streit wird darin verhandelt?
Die ihrer Ehe überdrüssige Viviane hat bereits vor Jahren die gemeinsame Wohnung verlassen und möchte nun auch die offizielle Scheidung, um nicht zur sozialen Außenseiterin degradiert zu werden. Da die staatliche Ehe in Israel bis auf den heutigen Tag nicht existiert, kommen bei einem solchen Verfahren allein religiöse Gesetze zur Anwendung, die eine Zustimmung des Ehemanns zwingend vorschreiben. Nichtsdestoweniger setzt Viviane auf das Justizsystem, auf das Gesetz, in der Absicht, das zu erlangen, was sie für ihr gutes Recht hält. Während Viviane hartnäckig die Scheidung verfolgt, lehnt Elisha sie mit noch größerem Starrsinn ab.

Betrifft dieser Konflikt eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe oder eine bestimmte historische Phase?
Im heutigen Israel wird ausnahmslos jede Eheschließung von religiösen Gesetzen geregelt, ungeachtet dessen, welcher gesellschaftlichen Gruppierung die Eheleute entstammen oder ob sie religiös oder vollkommen areligiös sind. Wenn eine Frau ihr Jawort gibt, verliert sie augenblicklich ihr Recht auf den Get, die Ehescheidung, weil die Entscheidungsgewalt dafür ausschließlich beim Mann liegt. Das religiöse Gesetz verleiht ihm in dieser Beziehung also ein schier haarsträubendes Machtmonopol. Die Rabbis behaupten zwar, dass sie alles tun, um der Ehefrau zu helfen, doch in Wirklichkeit agieren sie in den nichtöffentlichen Prozessanhörungen vollkommen anders: Sie halten es für ihre heilige Pflicht, einen jüdischen Haushalt um jeden Preis zusammenzuhalten, und sträuben sich mit aller Kraft dagegen, persönliche Trennungsbedürfnisse über diese religiöse Pflicht zu stellen.

Zu welcher Zeit spielt „Get – Der Prozess der Viviane Amsalem“?
Heute. Insofern, als das Scheidungsgesetz niemals reformiert worden ist, stellt sich die Frage “wann?” gar nicht, sondern vielmehr diejenige nach dem quälend langen Zeitraum, den das Scheidungsverfahren in Anspruch nimmt. Wie viel wertvolle Lebenszeit die Frau dafür verschwenden muss, ihren Scheidungsantrag bewilligt zu bekommen, hat in den Augen des Ehemanns, der Rabbis und des Gesetzes keinerlei Bedeutung.
Der Zeitverlust spielt für die Frau, die für das Recht betteln muss, endlich wieder zu einem normalen Leben zurückkehren zu können, jedoch eine enorm große Rolle. Denn solange sie nicht formal korrekt geschieden ist, darf eine Frau, die außerhalb des ehelichen Haushalts lebt, keine neue Familie gründen; und gehen aus einer neuen Beziehung eventuell Kinder hervor, werden diese als “Mamzer” stigmatisiert, als “Bastarde” ohne offiziellen Rechtsstatus und gesetzlichen Schutz.
Überdies verbietet das Gesetz der Frau im Grunde genommen generell eine Teilhabe am sozialen Leben, da jede soziale Aktivität sie in den Verdacht einer illegitimen Liebesaffäre mit einem anderen Mann brächte, wodurch ihre Chance auf eine Scheidung für immer vereitelt wäre, falls ihr bisheriger Gatte nicht doch noch zustimmen sollte. Eine Frau, die auf ihre Scheidungserlaubnis wartet, ist also dazu verdammt, in einer Art Gefängnis zu leben.

Wie haben Sie sich vom Standpunkt der Filmemacher dem Genre des Gerichtsdramas angenähert? Von welchen Grundsätzen haben Sie sich beim Dreh leiten lassen?
Nach unserer Ansicht sind bei der filmischen Inszenierung eines Gerichtsprozesses unabdinglich die Fragen zu klären, wie Mann und Frau aus der Perspektive des Gesetzes sowie aus der Perspektive des Gerichtes definiert sind und wie sie einander selbst wahrnehmen. Als Antwort darauf entschieden wir uns für ein ebenso zwingendes wie extremes Regie-Prinzip: Niemals aus einer neutralen Überblicksperspektive filmen, sondern immer aus dem Blickwinkel eines der Protagonisten. So wurde die Kamera stets auf dem Beobachterstandpunkt einer Handlungsfigur postiert, sodass sie deren Blick auf eine andere Figur nachvollziehen kann. Charaktere, die nicht von anderen Charakteren angeschaut werden, treten gar nicht ins Blickfeld. Auf diese Weise erzählen wir, die Regisseure, die Geschichte nicht von einem einheitlichen Standpunkt aus, sondern multiperspektivisch, prismatisch gebrochen durch die verschiedenen Blickwinkel der Personen im Raum vor uns. Es herrschen mithin subjektive Sichtweisen vor an einem Ort, der wie kein anderer für Objektivität steht.

Wie unterscheidet sich diese Inszenierungsweise von der der beiden vorangegangenen Teile Ihrer filmischen Trilogie?
In „Getrennte Wege“ („Ve’Lakhta Lehe Isha“, 2004), es geht darin um den Konflikt des Individuums Viviane mit sich selbst, kamen im Wesentlichen Nahaufnahmen zum Einsatz; „Shiva“ (2008) wurde mit Weitwinkelobjektiven aufgenommen, sodass Dutzende von Leuten, nämlich sämtliche Mitglieder des Familienclans, mit denen Viviane konfrontiert wird, in einer Einstellung eingefangen werden konnten. In „Get – Der Prozess der Viviane Amsalem“ nimmt Viviane den Staat durch das geltende Recht wahr. Für die Inszenierung des Films mussten wir den narrativen Rahmen reproduzieren, in dem sich das Geschehen abspielt, mit anderen Worten, den Saal des Rabbinatsgerichts, in dem die unterschiedlichen Meinungen, Überzeugungen und Emotionen fortwährend zirkulieren. Außerdem wollten wir, dass die Charaktere dem nackten und bisweilen grimmigen Gesicht des Gesetzes gegenübertreten. Deshalb sehen sie nichts als schmucklose, weiße Wände.

Darüber hinaus ist es ein Film über Sprache, Worte … über Gutgläubigkeit und Misstrauen, Tricks und Schliche, Zeugenaussagen, Einsprüche und Verteidigungsreden. Hat jeder seine eigene Wahrheit?
Tatsächlich hat jeder seine eigene Wahrheit. Wir spielen aber auch mit verschiedenen Ebenen von Sprache: profane Sprache gegen heilige Sprache, Komödie gegen Tragödie.
Die sehr formelle Sprache der Justiz, die im Gerichtssaal vorherrscht, mutet sehr befremdlich an, wenn damit ganz alltägliche Sachverhalte und Vorgänge geschildert werden. Den Zeugen, die gekommen sind, um sich vor den Richtern auszudrücken, kommt die Justizsprache sogar verächtlich und herablassend vor. Diese sprachliche Verzerrung und Deformation nutzen wir für die Schauspieler: Die formellen Redeweisen zwingen sie zu bestimmten Gesten, hinter denen sie sich verstecken können.
Eine Absicht, die uns außerdem während des Schreibprozesses bei der Ausgestaltung der verschiedenen Charaktere stets geleitet hat, war die, Mitgefühl hervorzurufen. Denn ungeachtet der unbarmherzigen Strenge des Gesetzes, das durch die häufig unmenschlich erscheinenden Rabbis vertreten und durchgesetzt wird, wollten wir Momente schaffen, in denen ihre Menschlichkeit hervorblitzt, Momente, in denen sich ihr Mitleid und ihre Verwirrung andeuten, weil sie die Ahnung beschleicht, dass mitunter auch ihre eigenen Ehefrauen, Töchter, Nachbarinnen oder Tanten in Vivianes Lage geraten könnten.

Ronit, wie haben Sie sich Ihre Rolle erarbeitet?
Die Rabbis haben den Auftrag, jede jüdische Familie zu schützen und zu bewahren. Dies gebietet der “Shalom Bayit”, das jüdische Gesetz zum häuslichen Frieden. Vivianes Wunsch nach einer Beendigung ihrer Ehe bedroht also die althergebrachte Ordnung, er bedroht darüber hinaus aber auch die Rabbis auf einer persönlichen Ebene, indem er ihren inneren Frieden gefährdet. Denn sie wollen nicht zu Komplizen bei der Zerstörung einer Ehe werden.
Weil sie eine Frau ist, zählt Vivianes Stimme weniger als die eines Mannes. Sie hat weder Gewicht noch Einfluss. Viviane ist zum Schweigen verurteilt durch die Macht des Gesetzes und diejenigen, die es vertreten, die Rabbis. Jedoch lernt sie, genau diesen Nachteil dafür zu nutzen, den Prozess, den alle anderen unbedingt beenden möchten, unablässig auszudehnen. Auch wenn das Schweigen ihr von außen auferlegt wird, ist es doch ein Zeichen ihrer inneren Stärke.
Die Eigenschaft, die uns zu Vivianes Charakter inspiriert hat, die sie am meisten auszeichnet und die sie gewissermaßen leitmotivisch begleitet, ist ihre Entschlossenheit, welche ihre innere Balance garantiert. Ihr Schweigen ist das einer Person, die sich akribisch vorbereitet und gründlich darüber nachgedacht hat, was zu tun ist, bevor man sich in eine solche Löwengrube begibt.
Obwohl ihr durchaus zu heftigen emotionalen Ausbrüchen zumute ist, hält sie sich im Zaum, denn sie weiß, dass sie, falls sie ihren Gefühlen auch nur in geringstem Maße nachgeben sollte, ihre Position gegenüber den Männern entscheidend schwächen würde. Schafft sie es nicht, die Kontrolle über sich zu bewahren, diskreditiert sie sich augenblicklich und verliert jeglichen Einfluss auf den Ausgang des Prozesses.
Die Auseinandersetzung mit ihrem Ehemann ist natürlich kein Kampf unter Gleichen, denn er hat das Gesetz auf seiner Seite, schlimmer noch, er hat die Macht. Und er verhält sich dementsprechend selbstbewusst und zuversichtlich. Nichtsdestoweniger ist der Konflikt komplexer als ein reiner Machtkampf, Elisha möchte nämlich wirklich, dass Viviane die Frau an seiner Seite bleibt.
Diese Tatsache verschlechtert ihre Lage noch weiter: Obwohl sie eine Frau ist, die großen Ärger verursacht, vor allem deshalb, weil sie gegen das heilige Gebot verstößt, einen “jüdischen Haushalt” zu bewahren, möchte ihr Mann sie − gegen ihren Willen − behalten und ihr die Ehre erweisen, weiterhin seine Gattin sein zu dürfen. Mit dieser “noblen” Haltung nimmt er die Rabbis noch weiter für seine Position ein.

Ronits und Simon Abkarians Schauspielkunst zeichnet sich nicht zuletzt durch intensive Blicke und eine expressive Mimik aus und erinnert somit durchaus an den Stummfilm, an Hollywood-Streifen von gestern, an Filme von Carl Dreyer oder Robert Bresson. In ähnlicher Weise können die Zuschauer in den Gesichtern der Rabbis lesen …
Diese Bezüge sind uns sehr wichtig, besonders die zu solchen Kinoklassikern, deren Spannung aus der Verhandlung ganz klarer, deutlicher Konfliktlagen resultiert. In unserem Film geht es darum, dass Viviane ihre Freiheit will, die ihr aber verwehrt wird. Und es tritt noch eine Komplikation hinzu: Der im Prozess Beklagte ist gleichzeitig derjenige, der die Macht hat, schließlich das Urteil zu bestimmen. Diese Grundkonstellation hat uns fasziniert.
Die Kraft des Kinos liegt unserer Ansicht nach darin, subjektive Blickwinkel darzustellen, verschiedene Perspektiven aufzuzeigen. Das Erste, worauf unsere Aufmerksamkeit als Zuschauer in einer Einstellung gelenkt wird, sind die Augen der Darstellerinnen und Darsteller. Danach wollen wir sehen, was sie sehen, wir analysieren ihre Seelen anhand dessen, was und wie sie etwas wahrnehmen. Dank der Potenz, subjektive Blicke einzufangen, existiert ein Film ganz unabhängig vom Dialog.
Die Perspektivwechsel setzen auch die Bewegung des Films in Gang. Am Anfang unserer Arbeit kam uns das Bild eines Tennis-Matches in den Sinn, das eine gute Metapher für die Vorgänge und Interaktionen abgibt, die im Gerichtssaal vor sich gehen: Die Köpfe, die die Ballwechsel verfolgen, drehen sich von links nach recht und wieder zurück, hier wird ein Satz gewonnen, dort einer verloren, bis am Ende der Sieger der Partie feststeht.
Das Einzige, was dann noch zu tun bleibt, ist, dafür zu sorgen, dass die Augen der Darstellerinnen und Darsteller ein wahres Gewitter verschiedener Emotionen sichtbar machen. Elishas Blick ist zuweilen durchaus leidend, doch er spiegelt zumeist Gelassenheit, Selbstsicherheit und Starrsinn wider; im Unterschied zu Viviane, die ein weitaus komplexeres Universum unterschiedlicher Empfindungen zum Ausdruck bringt. Ihre Augen verraten Schmerz, Furcht, Verzweiflung, Willensstärke und Hartnäckigkeit, vieles, was sie sicher gerne deutlicher zeigen, und manches, das sie lieber ganz für sich behalten würde.

In der Anfangssequenz des Films bleibt dessen Heldin unsichtbar. Sogar dann, wenn ihr Ehemann und ihr Anwalt über sie sprechen, erscheint Viviane nicht im Bild. Wollen Sie damit zeigen, dass ihre Existenz schlichtweg negiert wird?
Gemäß unserem filmischen Konzept sollte sie eigentlich immer dann zu sehen sein, wenn die Männer sie in den Blick nehmen. Doch um gleich von Anfang an auf ihre Durchsichtigkeit hinzuweisen, darauf, dass sie innerhalb des patriarchalischen Justizsystems als eigenständige Person quasi nicht vorkommt, bleibt sie zunächst visuell abwesend. Nach und nach wird sie dann immer präsenter, weil sie diejenige ist, die kämpft, die Fragen stellt und die permanent infrage gestellt wird. Und sie ist auch diejenige, die die Geschichte vorantreibt, von Sitzung zu Sitzung. Ihr Schicksal steht zur Disposition, wird verhandelt. Wir wollten, dass die Zuschauer ihrer zum ersten Mal ansichtig werden, wenn sie vernimmt, dass ihr Scheidungsantrag abgewiesen wird, wenn das Wort “Nein” erklingt. Exakt in diesem Moment, der sie mit Ablehnung und der Auslöschung ihrer Existenz konfrontiert, beginnt sie auf der Leinwand zu existieren.
Praktisch während des ganzen Films trägt Viviane dunkle Kleidung, mit Ausnahme einer Szene, auf die somit eine besondere Betonung fällt. In dieser Szene sieht man sie in Rot mit offenem Haar.
Im orthodoxen Judentum gelten die weibliche Stimme und das Haar der Frau als die anstößigsten Mittel sexueller Verführung. Deshalb ist Frauen das Singen verboten, und verheiratete Frauen müssen ihren − im Fall besonders strenger Glaubensauffassung sogar kahl geschorenen − Kopf mit einem Tuch oder einer Perücke bedecken. In der besagten Szene wirkt Viviane erschöpft und verzweifelt, denn bislang ist sie mit ihrem Anliegen keinen Schritt weitergekommen. Unbewusst hat sie ein rotes Kleid angezogen, sie hat eine Farbe gewählt, die andeutet, dass sie zum Zerbersten angespannt und der Dinge überdrüssig ist. Sie hat keine Lust, dieses Spiel noch länger mitzuspielen. Dass sie sich nicht mehr im Griff hat und sich unwillkürlich gehen lässt, dokumentiert sich auch im Lösen ihrer Haare vor den entsetzten Augen der Rabbis; eine skandalöse und zutiefst schamlose Tat, bedenkt man, dass die Präsentation des ungebändigten weiblichen Haares im Judentum ungefähr mit der Entblößung der Geschlechtsorgane vergleichbar ist. Viviane handelt nicht absichtsvoll, sie will nicht provozieren, aber in diesem Augenblick ist ihr alles gleichgültig, sie sitzt schon so lange auf diesem Stuhl im Gerichtssaal, dass dieser schon fast zu ihrem Zuhause geworden ist. In der folgenden Szene wird sie vom Gesetz und den Männern, die es vertreten, sogleich zur Ordnung gerufen.

Eine seiner großen Stärken bezieht der Film aus seinen Stimmungswechseln. Warum haben Sie sich dafür entschieden, Elemente der Tragödie, der Komödie, der Revolte und der Farce miteinander zu vermischen?
Der Kern unserer Geschichte ist natürlich tragisch. Das, was sich zuträgt, ist aber zugleich auch absurd und zuweilen sogar ausgesprochen lächerlich. Die Komik resultiert aus diesem Kontrast. Das Gesetz an sich ist schon absurd: eine religiöse Vorschrift, die ausnahmslos für alle gilt, ungeachtet welcher Religion sie angehören oder ob sie überhaupt religiös sind. Daneben kann man kaum glauben, dass in unserer angeblich so demokratischen Gesellschaft eine Frau als das Besitztum ihres Ehemannes betrachtet wird. Und auch die Entschlossenheit, mit der die Rabbis ihre Strategie der unendlichen Zerdehnung und Zeitverschwendung verfolgen, ihr Aufschieben, Vertagen und Verzögern, das den Zeck verfolgt die Klägerin zu zerrütten und zum Aufgeben zu bewegen, trägt deutliche Züge des Absurden. Sie wollen sie zermürben und ignorieren ihren Willen, um, so heißt es ja, “eine weitere jüdische Familie vor einem Disaster zu bewahren”.

Von Evelyne Ben Chouchan über Rachel bis hin zum Ehepaar aus der Nachbarschaft, dessen männliche Hälfte sehr viel Aufschlussreiches über die Beziehung zwischen Mann und Frau zu sagen weiß: Die Auswahl der Zeugen liefert eine Querschnitt-Skizze sämtlicher gesellschaftlichen Haltungen, Sitten und Gebräuche. Manchmal scheint es geradezu so, als ob die Rabbis bei der Zeugenvernehmung einem Theaterstück zusehen würden.
Es gibt ein paar legitime Gründe, die den Richtern erlauben würden, den Ehemann anzuweisen, seiner Frau die Scheidung zu gewähren: Wenn er nicht in der Lage ist, sie angemessen einzukleiden, sie ausreichend zu ernähren oder ihre sexuellen Bedürfnisse zu erfüllen. In der Absicht nachzuprüfen, ob einer dieser Gründe vorliegt, haben die Richter Gemeindemitglieder und Nachbarn des Ehepaares vorgeladen. Und da diese nun schon einmal bei Gericht erschienen sind, um Zeugnis abzulegen, nutzen sie eifrig die Gelegenheit, um auch von ihren eigenen Angelegenheiten ausgiebig zu erzählen. Vivianes Bruder, dessen Gattin, ein fünfzigjähriger Junggeselle, ein Freund aus der Synagoge, die Nachbarsleute: Diese Galerie realistischer Charaktere bringt weitere Standpunkte ins Spiel, unterschiedliche Perspektiven von außen, dörfliche und städtische, traditionelle, liberale und religiös geprägte. Aber können diese Zeugen den Richtern wirklich einen stichhaltigen Grund dafür liefern, Elisha zu zwingen, der Ehescheidung zuzustimmen?

Im Film werden drei verschiedene Sprachen gesprochen: Hebräisch, Arabisch und Französisch. In welchen Momenten und aus welchen Gründen wechseln die Handlungsfiguren von einer Sprache zu einer anderen?
Israelis, die aus Nordafrika eingewandert sind, kommunizieren häufig in einem Mischmasch aus Hebräisch, Arabisch und Französisch. Auch die Europäisch-Stämmigen würzen ihre Alltagssprache mit jiddischen Ausdrücken oder Elementen ihrer Muttersprachen. Dieses Phänomen stirbt langsam aus, denn unsere Generation benutzt kaum eine andere Sprache als Hebräisch. Aber die Generation unserer Eltern drückt sich zuweilen auf Arabisch oder Französisch aus, vor allem wenn es um Dinge geht, die ihre Ehre oder persönliche Geheimnisse betreffen. Eine Sprache ist wie ein Hafen. Manchmal fühlt man sich eben wohler dabei, etwas in einem anderen Idiom zu sagen, das vielleicht eine größere Vertrautheit oder Nähe − zum Beispiel zu Mitgliedern der eigenen Familie − herstellt. Als Vivianes Bruder vor Gericht erscheint, um eine Zeugenaussage zu machen, begrüßt er seine Schwester ganz bewusst auf Arabisch, um den Schlag abzumildern, den er ihr mit seinem Tadel vor versammelter Mannschaft versetzt.
Elisha legt gegenüber dem Hebräischen eine gewisse Bockigkeit an den Tag. Zwar beherrscht er die Sprache perfekt, aber er weigert sich konsequent, sie zu verwenden. Zum einen, weil er sich auf Französisch, in der Sprache, mit der er aufgewachsen ist, besser ausdrücken kann, und zum anderen, weil er wie alle frommen Leute glaubt, dass Hebräisch eine heilige Sprache darstellt und deshalb nicht für banale Alltagsgespräche herhalten sollte.

Ronit, glauben Sie, dass Viviane sich daran halten wird, niemals eine Beziehung zu einem anderen Mann als Elisha einzugehen?
Indem Viviane sich auf diese Bedingung für ihre Scheidung einlässt, erkauft sie ihre Freiheit um den Preis eines Teils ihrer Selbstbestimmtheit. Sie zahlt mithin einen hohen Preis. Was sie fortan mit ihrem Leben anfangen will, hängt von ihrer persönlichen Integrität und Ethik ab. Ich kann auf diese Frage keine Antwort geben, da ich keine Ahnung habe, was sie tun würde. Doch Eines erscheint mir offensichtlich: Ihre Entscheidung beweist großes Selbstvertrauen. Aus ihrer Sicht öffnet ihr dieser Entschluss sämtliche Türen, auch wenn er bedeutet, dass sie ihrem Ex-Mann für den Rest ihres Lebens treu sein muss. Allen Widrigkeiten zum Trotz war sie erfolgreich und hat den Sieg davongetragen, einen geistigen Sieg: Der Geist triumphiert über die Materie. Von diesem Moment an tut sich vor ihr ein riesiges Reich an Möglichkeiten auf.

„GET – Der Prozess der Viviane Amsalem“ ist in der gesellschaftlichen Realität des heutigen Israel fest verankert und stellt das Ergebnis Ihres Bedürfnisses dar, den Freiheitskampf vieler Frauen in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken. In welchem Maße ist Ihre persönliche Erfahrung mit dieser Situation und den darin involvierten Akteuren in das Projekt eingegangen?
Alle Fakten, die in unserem Film auftauchen, sind nachvollziehbar korrekt, und alle Charaktere, die in der Geschichte eine Rolle spielen, sind absolut glaubwürdig. Die Figur der Viviane, der Heldin unserer Kinotrilogie, wurde inspiriert sowohl durch Erlebnisse mehrerer Frauen aus unserem Bekanntenkreis als auch durch das Schicksal unserer eigenen Mutter, die allerdings niemals ein Rabbinatsgericht betreten oder den Wunsch geäußert hat, sich von ihrem Mann scheiden zu lassen, obgleich sie vielleicht insgeheim daran gedacht hat.

Sie skizzieren in Ihrem Film also eher ein Porträt der israelischen Gesellschaft als das Ihrer eigenen Familie?
Ja, „GET – Der Prozess der Viviane Amsalem“ erzählt nicht nur Vivianes Geschichte, sondern steht auch sinnbildlich für die Schicksale sämtlicher Frauen, die durch dieses Gesetz gewissermaßen dazu verurteilt sind, eine “lebenslange Freiheitsstrafe” zu verbüßen. Darüber hinaus und folgerichtiger Weise ist unser Film all jenen Frauen auf der ganzen Welt gewidmet, die, bloß weil sie Frauen sind, von Gesetzen und Männern, die diese Gesetze zumeist verantworten, als etwas Minderwertiges behandelt werden.

Das Interview führte Jean-Luc Douin.

Credits

Crew

Buch & Regie

Ronit Elkabetz, Shlomi Elkabetz

Produktion

Marie Masmonteil, Sandrine Brauer, Shlomi Elkabetz

Co-Produktion

Denis Carot, Michael Eckelt

Produktionsleitung

Efrat Bigger

Produktionskoordination

Jana Taikanovsky

Locations

Itay Mintz

Regie-Assistenz

Orna Lipkind

Script-Überwachung

Sivan Lavy

Casting

Yuval Aharoni

Kamera

Jeanne Lapoirie

Ton

Tuli Chen, Oded Ringel

Ausstattung

Ehud Gutterman, Hagai Galimidi

Kostüme

Li Alembik, Naomi Bar Or

Make-up

Ziv Katanov, Maria Trifu

Set-Aufnahmen

Amit Berlowitz

Cast

Viviane

Ronit Elkabetz

Carmel

Menashe Noy

Elisha

Simon Abkarian

Shimon

Sasson Gabai

eine Produktion der Riva Filmproduktion
im Koproduktion mit Elzevier & Cie und DBG Films
mit freundlicher Unterstützung durch Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, Filmförderanstalt FFA/Deutsch-Französische Kommission, Eurimages, Arte France Cinéma

im Verleih von Salzgeber